Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FOREST I CARE, vertreten durch Seminar- bzw. Kursleiter Lossew Sergej und/oder durch den Team-Mitglieder (Assistenten, Koordinatoren, Begleitern etc.) des Unternehmens,
im weiteren „Veranstalter“ genannt

und

der Interessent /die Interessentin, im weiteren „Teilnehmer/Teilnehmerin“ genannt, der/die sich für eine Veranstaltung anmelden,

einigen sich die Folgen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und zu befolgen.

§ 1 Anmeldung

1.1. Das Probe-Tauchen, Tauch-Erlebnis sowie die anderen Veranstaltungsformen, im weiteren „Veranstaltungen“ genannt, bedarf eine Anmeldung, die online, per E-Mail oder WhatsApp erfolgt, und seitens Veranstalter per E-Mail verbindlich bestätigt wird.
1.2 Der Veranstalter behält sein Recht vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2 Bezahlung
Teilnahme an den Veranstaltungen ist im Voraus nach Erhalt einer Rechnung z.B. per Überweisung zu bezahlen.

§ 3 Rücktritt

3.1 Ein Rücktritt von der gebuchten und bezahlten Veranstaltung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Sie erhalten den vollen Betrag erstattet.

3.2 Bei einem Rücktritt, der zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin erfolgt, kann die Teilnahmegebühr zu 50% erstattet werden, falls der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen kann, und die Person tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt.

3.3 Bei einem Rücktritt, der binnen 24 Stunden vor dem Termin erfolgt, ist die Teilnahmegebühr zu 100% fällig.

3.4 Ein Rücktritt ist schriftlich einzureichen, per Post, E-Mail oder online.

§ 4 Haftung

4.1 Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich, für die Beaufsichtigung seines/ihres Privateigentums und seine/ihre Handlungen während der Veranstaltungen, er/sie kommt selbst für die verursachten Schäden auf, und stellt den Veranstalter von allen Haftansprüchen frei.

4.2 Bei den Outdoor-Veranstaltungen gilt insbesondere:
jede Haftung seitens Veranstalter bei Unfällen oder sonstigen Schäden ist ausdrücklich ausgeschloßen. Die Teilnahme ist für alle freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 5 Sofortiger Ausschluss aus der Veranstaltung

5.1 Liegt ein triftiger Grund zum sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung vor, so wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Kostenerstattung aus der Veranstaltung ausgeschlossen.

5.2 Als triftiger Grund gilt:
5.2.1 Ein Verstoß gegen den allgemeinen Verhaltensregeln (im Wald, in einem
Naturschutzgebiet, in einem Biosphärenreservat)
5.2.2 Respektloser Umgang zwischen den teilnehmenden
5.2.3 Drogen- bzw. Alkoholkonsum während der Veranstaltung.

5.3 Die Teilnahme an der Veranstaltung unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss ist nicht gestattet.
Die Personen, die die Regelung nicht beachten, werden zur Veranstaltung nicht zugelassen. Eine Kostenerstattung in dem Fall ist ausgeschlossen.

§ 6 Wichtigste Teilnahmevoraussetzungen

6.1 Gesundheit
6.1.1 Gesundheitszustand
Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin verpflichtet sich, den Veranstalter über
vorliegende gesundheitliche Einschränkungen in Kenntnis zu setzen.
6.1.2 Allergien
Bei vorhandenen Allergien ist ein entsprechendes Medikament zwingend
erforderlich mitzunehmen.
6.1.3 Impfungen
Eine Impfung gegen Tetanus ist Pflichtvoraussetzung. in Risikogebieten
(nach aktuellen Angaben des RKI) ist eine Impfung gegen FSME („gegen Zecken“)
empfohlen.
6.1.4 Repellent (ein Mittel, das zuverlässig vor heimischen und tropischen Mücken
sowie Zecken schützt) wird je nach Jahreszeit empfohlen.
6.1.5 Trinkwasser
Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist verpflichtet ausreichend für die Veranstaltungszeit
das Trinkwasser mitzunehmen. Je nach Jahreszeit hat das Quellwasser auch nach dem
vorherigen Filtrieren nicht unbedingt die Trinkwasserqualität, und erst nach dem Abkochen
bedenkenlos getrunken werden kann.
6.1.6 Koordination mit dem behandelnden Arzt / Therapeut
Die angebotene Veranstaltungen ersetzen in keiner Weise medizinische,
psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen. Befindet ein Teilnehmer/
eine Teilnehmerin gerade in einer Therapie, ist er/sie verpflichtet sich rechtzeitig mit dem
behandelnden Arzt / Therapeut in Verbindung zu setzen und im Vorfeld klären, ob die
Teilnahme an einer oder anderen Veranstaltung aus medizinischen Gründen zulässig ist.
Liegt aus medizinischen Sicht eine Kontraindikation für die gewünschte bzw. gebuchte
Veranstaltung vor, soll der Veranstalter unverzüglich darüber informiert werden.
Gemeinsam finden wir die optimale Lösung.

6.2 Wetterbedingungen
Grundsätzlich finden die Veranstaltungen bei jedem Wetter statt. Seltenen Ausnahmen sind die stürmische bzw. Orkanböen, s.g. Jahrhundertregen oder Schneestürme, die für eine lebensbedrohliche Lage sorgen können, und vom Wetterdienst als entsprechende Wetterwarnung herausgegeben werden.

6.3. Kleidung und Schuhwerk
Je nach Veranstaltung, Jahreszeit und Wetter wird für die Teilnehmer eine Empfehlung ausgesprochen, die sie per E-Mail erhalten.

§ 7 Absage der Veranstaltung seitens Veranstalter
Jede Veranstaltung kann schriftlich, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch abgesagt werden,
und ist in folgenden Fällen möglich:

7.1 Waldbrand
Ein Waldbrand in dem Waldgebiet, wo die Veranstaltung ursprünglich geplant war, stellt ein unüberwindbares Hindernis dar und zählt zur höheren Gewalt. Keine Kostenerstattung möglich.

7.2 Krankheit
Ist der Veranstalter erkrankt, so darf die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin darf zwischen den zwei Optionen wählen:
– den Termin verschieben zu lassen, oder
– die Teilnahmekosten erstatten zu lassen.
Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

7.3 Extreme Wetterbedingungen
Stellen die Wetterbedingungen ein unüberwindbares Hindernis dar, wird die Veranstaltung abgesagt oder, je nach Möglichkeit, verschoben.

7.4 Abbruch der laufenden Veranstaltung ohne Kostenerstattung
Jede Veranstaltung kann im Verlauf abgebrochen werden, falls ein wichtiger Grund vorliegt:
7.4.1 Wetterumschwung und unerwarteten extreme Wetterbedingungen, die nicht
vom Wetterdienst als Warnung herausgegeben wurden
7.4.2 Unfall, wobei ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin inkl. Veranstalter verletzt ist/sind
7.4.3 Akute Krankheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin inkl. Veranstalter,
die eine dringliche medizinische Behandlung bedürfen.

§ 8 Exposition des Tauchganges und die Dauer der Veranstaltung
Die Dauer jeder Veranstaltung, die in Werbemitteln, bei der Anmeldebestätigung oder online angegeben sind, sind Orientierungswerte. Tatsächlich kann die Dauer von der angegebenen abweichen und die Veranstaltung kann meist länger, seltener kürzer dauern. Je nach Gegebenheiten tut der Veranstalter alles in seiner Macht liegendes um die zeitlichen Angaben möglichst einzuhalten. Bei der Abweichungen entsteht für die Teilnehmer jedoch kein Anspruch auf Schadenersatz. Keine Teilkostenerstattung ist möglich.

§ 9 Digital Detox und Aufzeichnungen
Grundsätzlich ist Digital Detox bei der Veranstaltungen FOREST I CARE eine obligatorische Voraussetzung. Keine Foto- Video- oder Audioaufzeichnungen von den Teilnehmern der Veranstaltung sind erlaubt. Sollte der Punkt bei Ihrer Veranstaltung anders wie hier geregelt sein, werden Sie darüber informiert und ggf. um Ihre Einverständniserklärung gebeten.

§ 10 Vertraulichkeit
Der Veranstalter ist verpflichtet über alle im Rahmen der Veranstaltung bekannt gewordenen Angelegenheiten des Teilnehmers / der Teilnehmerin, gleich ob beruflicher, betrieblichen und privaten Natur, auch nach Beendigung de Veranstaltung Stillschweigen zu bewahren.